contergan


  

Contergan, das den Wirkstoff Thalidomid enthielt, war Ende der 60er Jahre in Deutschland als Schlaf- und Beruhigungsmittel gebräuchlich und galt seinerzeit im Hinblick auf Nebenwirkungen als besonders sicher. Durch die Anwendung des Contergans in einem frühen Stadium der Schwangerschaft kam es jedoch zu schweren Missbildungen der ungeborenen Kinder. In den Jahren 1958 bis 1961 wurden weltweit etwa 10.000 Kinder mit Missbildungen der Gliedmaßen geboren. Davon allein in Deutschland, wo das Arzneimittel stark verbreitet war, ca. 4000 behinderte Kinder. Besonders tragisch ist der Umstand, dass es mehrere Jahre dauerte, in denen missgebildete Kindern geboren wurden, bis endlich die Zusammenhänge mit der Einnahme von Contergan erkannt und vor allem anerkannt wurden und notwendige Schritte eingeleitet wurden. Contergan ist bis heute, rund vierzig Jahre nach der Katastrophe, ein Mahnmal, für die Bedeutung von Qualität und vor allem Sicherheit von Arzneimitteln. Ferner soll Contergan als Symbol für die Dringlichkeit stehen, das ungeborene Leben bei medizinischen Behandlungen und Untersuchungen optimal zu schützen. Allgemeines Das Schlafmittel Contergan, mit dem Wirkstoff Thalidomid, führte zu der Contergan-Katastrophe, die ohne Zweifel eine der schwerwiegendsten Arzneimittelskandale der Bundesrepublik Deutschland war und immer noch ist. Dies betrifft zum einen den Schweregrad der Schädigung und die Anzahl der Opfer und zum anderen die Art der Bewältigung dieses Vorgangs. Die Contergan-Katastrophe, ein trauriges Kapitel deutscher Geschichte, ist ein tragisches Beispiel für die damalige unzulängliche Arzneimittelsicherheit. Sie war unter anderem der Anlass für die Verabschiedung des deutschen Arzneimittelgesetzes, das mittlerweile einen weltweit führenden Standard für die Arzneimittelsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Durch die Einnahme des Schlaf- und Beruhigungsmittels von Schwangeren, vor allem im den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, wurden in den Jahren 1958 bis 1961 weltweit ca. 10.000 missgebildete Kinder geboren, wobei in Deutschland, wo die Anwendung des Arzneimittels weit verbreitet war, ca. 4.000 Kinder betroffen waren. Der Umfang der Katastrophe ist unter anderem so gewaltig, weil es Jahre dauerte, bis öffentlich anerkannt wurde, dass die plötzlich gehäuften Fälle von missgebildeten Neugeborenen mit dem Arzneimittel Contergan in Verbindung standen. Es verging wertvolle Zeit in der weiterhin ahnungslose schwangere Frauen bei Schlafstörungen Contergan einnahmen. Der Kampf um die Anerkennung der arzneimittelbedingten Schäden der Kinder durch Contergan und damit auch der Anspruch auf Entschädigungszahlungen dauerte lange. Erst im Jahre 1971 wurde von der Bundesrepublik Deutschland und der Arzneimittelfirma Grünenthal eine Stiftung zur finanziellen Entschädigung der Opfer gegründet. Um in den Genuss von Entschädigungen zu kommen, mussten mit dem Stichtag 31. Dezember 1983 mögliche Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Stiftung geltend gemacht haben. Im Jahre 2001 wurden 26,3 Mio. Mark an insgesamt 2.872 Betroffene an Rentenleistungen gezahlt. Die Verantwortlichen der Grünenthal AG wurden aber strafrechtlich nicht belangt. Der vor dem Landgericht Aachen eingeleitete Strafprozess gegen Verantwortliche der Fa. Grünenthal wurde am 18. Dezember 1970 wegen geringer Schuld eingestellt. Das Arzneimittel Contergan und seine Folgen Das Arzneimittel Contergan enthielt in erster Linie den Wirkstoff Thalidomid, von der chemischen Struktur ein Phthalimidoglutarimid. Thalidomid wurde 1956 von dem Chemiker Dr. Heinrich Mückler entwickelt und im Oktober des Jahres 1957 durch die Fa. Grünenthal in Stollberg bei Aachen in den Handel gebracht. Im November 1961 wurde Contergan, nach Bekanntwerden der schwerwiegenden Nebenwirkungen, aus dem Handel genommen. Besonders tragisch war die Tatsache, dass Contergan als besonders sicher galt. Zu der damaligen Zeit waren viele Schlafmittel im Handel, die bei Überdosierungen eine hohes Risiko der Vergiftung beinhalteten. Die tödliche Dosis von Contergan ist so hoch, dass es z. B. praktisch unmöglich war, mit diesem Arzneimittel Selbstmord zu begehen. Die Möglichkeiten einer Schädigung ungeborener Kinder durch die Einnahme von Arzneimitteln in der Schwangerschaft wurden zu der damaligen Zeit noch nicht ausreichend beachtet. Contergan überschreitet die Plazentaschranke und gelangt damit in den Blutkreislauf des Embryos und führt zu Störungen in der Organentwicklung. Bei der Einnahme des Schlaf- und Beruhigungsmittels in der frühen Schwangerschaft, also in ca. der 4. bis 6. Schwangerschaftswoche, führte Contergan zu Fehlbildungen der Gliedmaßen, zu fehlenden Ohrmuscheln und zu Schäden an den inneren Organen. Die genauen biochemischen Zusammenhänge für die Missbildungen durch Thalidomid sind bis heute nicht eindeutig geklärt. Die Opfer der Contergan-Katastrophe sind teilweise lebenslang auf eine zeit- und personalaufwendige Pflege angewiesen. Wobei festgestellt werden kann, dass die Integration der meisten Betroffenen recht gut gelungen ist. Die Betreuung der Menschen besteht mittlerweile vor allem in einer Behandlung der degenerativen Veränderungen an den Gelenken und der Wirbelsäule. Außerdem ist häufig eine Schmerzbehandlung vor allem der Schulter, der Ellenbogen oder der Hüfte erforderlich. Thalidomid in der heutigen Zeit Nachdem Thalidomid auf Grund des Conterganskandals jahrelang als Arzneimittel geächtet galt, wird die Substanz heute z. B. für die Behandlung von Lepra verwendet. Weitere mögliche Einsatzgebiete, die zur Zeit untersucht werden, bestehen in einem Einsatz als Rheumamittel und als Antikrebsmittel. Der Einsatz in der Krebstherapie beruht auf der antiangiogenetischen Wirkung des Thalidomids. Unter Antiangiogenese versteht man eine Hemmung der Neubildung von Blutgefäßen und dadurch eine Hemmung des Krebswachstum.

 

 

 

 

 

 

 

Prof. Eger: Lassen Sie mich von einem Zufall erzählen, der sich 1964 in einer Lepra-Krankenstation in Jerusalem abspielte: Contergan und mit ihm auch Thalidomid waren 1961 vom Markt genommen worden. Aber der dortige Arzt sah keinen anderen Weg einem von wahnsinnigen Schmerzen gequälten Patienten zu etwas Schlaf zu verhelfen, als ihm von einem Restbestand Contergan ein paar Tabletten zu verabreichen. Der Patient fand nicht nur Schlaf, sondern erfuhr Besserung. Zwar war damit nicht die Infektion beseitigt, aber die Immunreaktion des Körpers, die zu Erblindung, Gewebsentartung und Abfall von Extremitäten führt, konnte gestoppt werden. Das war der Auftakt für eine Neubetrachtung des geächteten Thalidomid. Seitdem wird es unter Kontrolle der WHO kostenlos an Lepra-Patienten abgegeben und geriet später wegen weiterer spektakulärer Heilerfolge zuweilen in den Ruf eine "Wunderdroge" zu sein.

Was ist es, was einerseits Leben rettet und andererseits zerstört? Was weiß man über die Wirkweise von Thalidomid?

Prof. Eger: Sehr viel und doch zu wenig. Erwiesen ist, dass es die Neubildung von Blutgefäßen stört. Daraus resultieren möglicherweise die berüchtigten Missbildungen bei Ungeborenen. Der gesunde Erwachsene, mal abgesehen von Wundheilungsprozessen, hat aber das Blutgefäßwachstum abgeschlossen. Neubildungen sind bei ihm also krankhaft. Eine Einsatzmöglichkeit ist deshalb die Krebstherapie, bei der ja das Wachstum von entartetem Gewebe durch Unterbindung der Blutgefäßneubildung, welches der Tumor zur Nährstoffbildung braucht, verhindert werden soll. Durch Herunterregulation einer überschießenden Immunreaktion kann Thalidomid bei Aids-Patienten der Geschwürbildung im Mund- und Rachenraum entgegenwirken. Gute Erfahrungen gibt es auch bei Abstoßungsreaktionen nach Knochenmarktransplantationen und bei einer Reihe entzündlicher Hauterkrankungen.

Das heißt doch aber, dass dieser mitunter lebensrettende Wirkstoff allen Frauen im gebärfähigen Alter vorenthalten bleiben muss.

Prof. Eger: Theoretisch ja, sofern bei derartig lebensbedrohenden Krankheiten eine Schwangerschaft überhaupt in Betracht gezogen wird. In den USA, wo Thalidomid als Arzneistoff bereits neu zugelassen ist, erfolgt die Abgabe nach einem strengen Kontrollverfahren, in welches Ärzte, Apotheker und die Patienten mit ihren jeweiligen Lebenspartnern einbezogen sind. Der Einsatz des Thalidomids findet weltweit vor allem in der Krebstherapie im Rahmen klinischer Studien statt. Deshalb sind wir ja gezwungen, die Forschungen am Wirkstoff schnellstens voranzutreiben und die möglichen negativen Auswirkungen auszuschalten.

Was genau wird an der Universität Leipzig dazu beigetragen?

Prof. Eger: Wir forschen derzeit intensiv daran, die Molekülstruktur von Thalidomid so zu verändern, dass es auch weiterhin das Blutgefäßwachstum blockiert, ohne die Embryonalentwicklung zu stören. Dazu muss man herausbekommen, welches Molekülteil das fruchtschädigende ist. Bisher funktionieren aussagestarke Tests nur an einer Affenart. Aber es ist, mal abgesehen von den Kosten, ethisch nicht zu vertreten, eine Vielzahl von Substanzen an diesem Modell zu testen. Prof. Dingermann aus Frankfurt/Main entwickelte mit seiner Arbeitsgruppe ein Testmodell, bei dem eine Schleimpilzkolonie die Funktion des Lebewesens übernimmt. Wir in Leipzig haben das Modell übernommen und zusammen mit Prof. Schlegel und Prof. Hauschildt aus der Zoologie hier etabliert und können nun chemisch veränderte Thalidomidmoleküle direkt an diesen und anderen Modellen testen.

Wie sicher können Verbraucher heutzutage sein, dass ihm die Pharmaindustrie kein neues Contergan beschert?

Prof. Eger: Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht möglich. Aber Wissenschaft und Gesellschaft insgesamt haben gelernt. Die Contergan-Katastrophe stellte eine Zäsur dar. Vorher musste beispielsweise in der Bundesrepublik das In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln lediglich angezeigt werden. Seit 1976 unterliegt die Zulassung neuer Arzneimittel weltweit strengen Regelungen. Von der Synthese des Thalidomids 1954 bis zu seiner Markteinführung vergingen keine drei Jahre. Heute braucht ein Medikament zehn bis zwölf Jahre, ehe es in die Hände des Patienten gelangt. Die meiste Zeit vergeht mit der pharmakologischen Prüfung neuer Arzneistoffe, erst in Zellkulturen, dann in Tierversuchen, dann an gesunden, männlichen Probanden und erst zum Schluss an kranken Patienten. Ein neues Medikament unterliegt bei seiner Markteinführung immer der Rezeptpflicht und kann nach einem gewissen Beobachtungszeitraum daraus entlassen werden. Aber erst bei der Anwendung an großen Patientenzahlen lassen sich dann auch seltene Nebenwirkungen entdecken, und das ist leider manchmal erst sehr spät der Fall.

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